Bestattungen Stachnik

Sterbeurkunde und Todesbescheinigung – was ist eigentlich was?

Datum: 16.04.2021

Redaktion


Im Alltag eines Bestattungsunternehmens kommt von Angehörigen immer wieder die Frage auf: „Wann bekommen wir denn die Todesbescheinigung?“ Da ist eine Antwort schnell zur Hand. Gar nicht. Denn in einem Sterbefall gibt es im Ablauf der Beurkundung einige kleine aber feine Unterschiede.

„In den meisten Fällen bekommen wir im Todesfall einen Anruf von den Angehörigen“, so Elke Stachnik. „Unsere erste Frage lautet dann: Ist der Arzt schon dagewesen?“ Denn die Todesbescheinigung wird ausschließlich durch den Arzt ausgestellt. „Nur Ärzte dürfen den Tod bescheinigen – und ohne diese Todesbescheinigung dürfen wir die Verstorbenen nicht überführen.“

Diese Todesbescheinigung baut sich aus vier Teilen auf. Diese sind durch farbig unterschiedliches Papier kenntlich gemacht. Der weiße Teil verbleibt beim Bestattungsunternehmen. Im Fall einer Feuerbestattung wird er an das Krematorium weitergegeben, so kann dort eine zweite Leichenschau stattfinden. Der rote Teil geht an das zuständige Gesundheitsamt, während sowohl der grüne als auch der gelbe Teil an das Standesamt im jeweiligen Sterbeort übermittelt wird.

In diesem Zusammenhang hört man auch manchmal das Wort Totenschein. Dies hat dieselbe Bedeutung und ist eigentlich nur eine andere Bezeichnung für die Todesbescheinigung. „Man kann auch beim Gesundheitsamt eine Einsicht in die Todesbescheinigung anfordern“, erklärt Guido Stachnik. „Zum Beispiel als Angehöriger, wenn noch Unklarheiten bestehen, bzw. Wissenslücken vorhanden sind. In den meisten Fällen können wir als Bestatter aber schon die richtigen Hinweise geben.“

Die amtliche Sterbeurkunde wird dann mithilfe der Todesbescheinigung durch das zuständige Standesamt ausgestellt. Diese Sterbeurkunde wird dem Bestattungsunternehmen direkt ausgehändigt. Die Eheleute Stachnik reichen sie anschließend an die Angehörigen weiter. Beim Standesamt sind ab diesem Zeitpunkt die Daten zum Sterbefall im System und können jederzeit aufgerufen werden. So können auch im Nachhinein weitere Exemplare der Urkunde ausgestellt werden.

„Eine Sterbeurkunde benötigen die Hinterbliebenen, um den Verstorbenen bei seinen Versicherungen, Rentenbezügen, den Stadtwerken etc. abzumelden“, erläutert Elke Stachnik. „Normalerweise ist hierfür aber eine Kopie der Sterbeurkunde ausreichend.“ Nur, wenn Vermögen bewegt werden muss, also zum Beispiel bei Sterbeversicherungen oder Kontovollmachten, benötigt man ein Original der Urkunde, die dann bei der entsprechenden Stelle einzureichen ist. Die Eheleute Stachnik stehen den Angehörigen bei dieser und weiteren organisatorischen Fragen gerne zur Seite.



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