Bode & Partner mbB

Verschärfung des Bußgeldkatalogs: Kanzlei Bode & Partner rät: Wehren Sie sich!

Datum: 16.07.2020

Redaktion

Der verschärfte Bußgeldkatalog, der seit dem 28. April 2020 gilt, leidet offenbar an einem Formfehler, was zur Nichtigkeit der Verordnung führen dürfte, teilt die Kanzlei Bode & Partner mit. Einige Bundesländer haben bereits angekündigt, die neue Verordnung bei laufenden Bußgeldverfahren nach dem 28. April 2020 nicht anwenden zu wollen. Die Experten von Bode & Partner empfehlen: Dennoch ist besondere Vorsicht geboten, sollten Sie einen Anhörungsbogen bzw. gar einen Bußgeldbescheid erhalten bzw. bereits erhalten haben. Angesichts der unklaren Sachlage empfiehlt es sich, selbst oder mit anwaltlicher Hilfe auf die Unwirksamkeit der Verordnung hinzuweisen und die Einstellung des Verfahrens anzuregen.


Gegen einen bereits ergangenen Bußgeldbescheid sollte in jedem Fall Einspruch (Frist: 2 Wochen ab Zustellung!) eingelegt werden. Sollte bereits ein Urteil ergangen sein, ist die Einlegung eines Rechtsmittels zu prüfen. Auch für den Fall, dass ein Bußgeldbescheid mit Fahrverbot bereits rechtskräftig ist, sollten entsprechende Maßnahmen geprüft werden. Gerne stehen wir Ihnen zur Seite. 


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