VR BANK Dinklage-Steinfeld eG

Wichtige Information für Kunden der VR BANK Dinklage-Steinfeld eG

Datum: 21.06.2022

Pressemitteilung der VR BANK

Einigen Kunden der VR BANK Dinklage-Steinfeld eG droht die Kündigung, da die Zustimmung zu den aktuellen Vertragsbedingungen fehlt.


Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Dieser hat mit seinem Urteil vom 27. April 20211 entschieden, dass Banken bei Vertrags- bzw. Entgeltänderungen die aktive Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Bislang hat die VR BANK Dinklage-Steinfeld eG über geplante Änderungen der Vertrags- oder Entgeltbedingungen informiert, und zwar zwei Monate, bevor sie wirksam wurden. Nach der sogenannten Zustimmungsfiktion galten diese Änderungen als akzeptiert, wenn nicht innerhalb dieser zwei Monate widersprochen wurde.


Mit dem BGH-Urteil hat sich dies nun geändert und eine aktive Zustimmung des Kunden ist erforderlich, wenn Vertragsbedingungen, Leistungen und Entgelte geändert werden. Seit Anfang des Jahres holt die VR BANK die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden ein, um die Geschäftsbeziehung aufrechterhalten zu können. Doch von einigen gibt es noch keine Rückmeldung. Fehlt diese Zustimmung weiterhin, muss die VR BANK die Geschäftsbeziehungen überprüfen und Kündigungen einleiten.


Kundinnen und Kunden der VR BANK Dinklage-Steinfeld eG sind daher aufgerufen, ihre Zustimmung abzugeben, sofern dies noch nicht geschehen ist. Informationen dazu gibt es in den Bankstellen der VR BANK, unter www.vrbdist.de oder per Telefon unter 04443-9710.


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