Öffentliche Landesbrandkasse / Versicherungen Oldenburg Hermann Brockhaus e.K.

Diebstähle auf dem Weihnachtsmarkt - Raubüberfälle sind durch Hausratversicherung abgedeckt, Trickdiebstähle nicht

Datum: 18.12.2022

Der Advent ist eine schöne Zeit – und eine ertragreiche für Taschendiebe und Räuber, ist Hermann Brockhaus, Vorsitzender des Bezirks Oldenburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) überzeugt. Denn täglich werden bei der Polizei verschwundene Geldbörsen und Brieftaschen gemeldet.


Ersatz gibt es tatsächlich manchmal, und zwar von der Hausratversicherung, aber nur, wenn Gewalt im Spiel war. Wurde durch einen heimlichen Diebstahl oder leichtes Entreißen nur die Unaufmerksamkeit ausgenutzt, ist von dieser Adresse jedoch nichts zu holen.


Ein Angriff auf die Person oder schon die Androhung von Gewalt reichen aus, damit die Hausratversicherung beim Raubüberfall für den Schadenersatz zuständig ist. Der Ersatz - nach Anzeige bei der Polizei und beim Versicherungskaufmann - ist begrenzt. Aber immerhin zehn Prozent der Hausrat-Versicherungssumme ist auch „draußen“ versichert, bei Bargeld liegt das Limit je nach Vertrag bei maximal 1.000 Euro. „Aber es ist ohnehin nicht empfehlenswert mehr Bares bei sich zu haben“, betont Hermann Brockhaus.


Wer beraubt wird, sollte sich unbedingt nach Zeugen umsehen. Weil die Grenze zwischen Diebstahl und Raub fließend ist, gibt oft die Aussage eines Beobachters den Ausschlag für die Erstattung durch die Versicherung.


Anders sieht es bei Trickdiebstählen aus, beispielsweise, wenn jemand nach Feuer für eine Zigarette fragt und die Unaufmerksamkeit des Angesprochenen ausnutzt, um nach dem Portemonnaie in der Tasche zu fischen. „Diese sind in der Regel nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes einer Hausratversicherung“, so Hermann Brockhaus. „Oder man hat Trickdiebstähle extra in seinem Vertrag zusätzlich aufgenommen.“ Wer hier unsicher ist, sollte seinen Versicherungsvermittler kontaktieren.


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