Stadt Dinklage

Grundsteuerreform erfolgt zum 1. Januar 2025

Datum: 13.06.2022

Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte erhalten aktuell Schreiben vom Finanzamt

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer für alle steuerpflichtigen Grundstücke in Deutschland neu festgesetzt. Die Vorbereitungen hierzu beginnen bereits jetzt. Die Finanzämter müssen alle Grundstücke neu bewerten und werden dazu im Mai/Juni 2022 alle Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten informieren und zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern.


Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 ist diese Erklärung online über das Elster-Portal einzureichen. Aufgrund der Erklärung erfolgt dann die Neubewertung der Grundstücke durch das Finanzamt. Diese Bewertung ist Grundlage für die Kommunen für die Festsetzung der Grundsteuer.
Fragen zur Bewertung Ihres Grundstücks sind daher direkt an das Finanzamt zu richten.


Für Fragen zur Grundsteuerreform klicken Sie bitte auf den folgenden Link:


lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer


 


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