Öffentliche Landesbrandkasse / Versicherungen Oldenburg Hermann Brockhaus e.K.

Versicherungscheck zum Semesterbeginn

Datum: 30.09.2023

Geltung elterlicher Versicherungen überprüfen

In den Universitätsstädten beginnt in den kommenden Tagen das Wintersemester und Hunderttausende neuer Studentinnen und Studenten fangen ihre universitäre Ausbildung an. Nicht wenige von ihnen verlassen dafür das elterliche Zuhause, ziehen in eine neue Stadt und gründen einen eigenen Hausstand.


„Das bedeutet aber, dass einige Absicherungen, die bisher über das elterliche Heim organisiert wurden, jetzt mit der Gründung eines eigenen Hausstands wegfallen oder der Versicherung gemeldet werden müssen, damit weiterhin der Versicherungsschutz bestehen bleibt“, sagt Hermann Brockhaus, Vorsitzender des Bezirks Oldenburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Insbesondere der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung sollte angezeigt werden, dass die Studierenden das Elternhaus verlassen haben.“


Die erste schützt davor, wenn man ungewollt anderen einen Schaden zufügt, der auch mal, z. B. bei einem Wegeunfall zur Uni, in die Abertausende gehen kann, die andere schützt die Einrichtung des studentischen Hausstands.


Die gute Nachricht dabei ist: Die wichtigsten elterlichen Versicherungsverträge gelten zunächst für junge Erwachsene weiter, zumindest aber so lange, wie die erste Ausbildung dauert oder bis man heiratet, längstens aber bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Erst dann erlischt meistens die Zuständigkeit der elterlichen Versicherungsverträge für die Studierenden. Falls man unsicher ist, fragt man am besten beim betreuenden Versicherungskaufmann nach.


Krankenversicherung checken

Bekanntlich werden auch junge Menschen mal krank. Daher ist eine Absicherung im Krankheitsfall existenziell. Hier gibt es zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen einen wichtigen Unterschied: Sind die Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), dann sind die Studierenden erst einmal bis zum besagten Lebensalter über die Eltern in der GKV mitversichert. Sind die Eltern dagegen privat krankenversichert, dann benötigt der studierende Nachwuchs auch eine eigene private Krankenversicherung. I. d. R. haben aber Kinder privatversicherter Eltern schon von Kindheitstagen an eine eigene private Krankenversicherung, die bei geringen Prämien je nach Vertrag Premiumleistungen anbietet. Auf jeden Fall sollten die neuen Studis ihren Krankenversicherungsstatus checken.


Auch das Risiko der eigenen Berufsunfähigkeit sollten die „Erstis“ bedenken. Schließlich ist das Studium ein erster Schritt zur Berufsaufnahme. „Eine eigene Berufsunfähigkeitsversicherung sichert diese existenzielle Grundlage ab“, sagt Hermann Brockhaus. „Wem das zu teuer ist, kann seine Basisbefähigungen wie Gehen, Stehen, Sehen und Hören über eine günstigere Grundfähigkeitsversicherung absichern.“


Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.

Hermann Brockhaus
Vorsitzender des Bezirks Oldenburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)
Clemens-August-Straße 7
49413 Dinklage
Tel: 04443/961155
Mail: hermann.brockhaus@bvk.de


 


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