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Was mache ich bei einer Preiserhöhung bei Strom und Gas? Woher weiß ich, dass ich eine bekommen habe?

Datum: 09.12.2020

Redaktion

Wenn es auf Weihnachten zu geht, erleben viele Haushalte immer noch einmal eine kleine Überraschung: Die Strom- und Gasrechnung. Für manche fällt diese positiv aus, weil sie monatlich lieber etwas mehr zahlen und dann etwas wieder bekommen. Für andere ist die Überraschung eher in die andere Richtung - Nachzahlung. Aber wie konnte es schon wieder dazu kommen?


Häufig ist einer der Gründe, dass der monatliche Abschlag nicht für den Jahresverbrauch reicht oder aber der Verbrauch hat sich erhöht. ”Aber es gibt noch einen wesentlichen Grund, der mit Abstand am häufigsten auftritt”, erzählt Manuel Schlarmann, Gründer von WechselGrün, ”die Kunden erhalten im Laufe des Belieferungsjahres eine Preiserhöhung, wissen dann aber nicht was zu tun ist und lassen alles erst einmal laufen.”


Die Strom- und Gasanbieter sind gesetzlich dazu verpflichtet ihre Kunden über eine Preiserhöhung per Post zu informieren. Dann ist schnelles Handeln gefragt, denn wenn Kunden noch eine Vertragslaufzeit haben, haben sie nur einen kurzen Zeitraum, um vom so genannten Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.  Wenn Du eine Preiserhöhung bekommen hast, dann...



  • schnell sein und Fristen einhalten
    hast Du mindestens 14 Tage Zeit vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen oder bis zu dem Tag, ab dem die Preiserhöhung gilt.



Zum Beispiel: Du erhältst am 15. November eine Preiserhöhung zum 1. Januar.  Dann muss die Sonderkündigung zum 31. Dezember bei dem Anbieter eingegangen sein.



  • Die Sonderkündigung muss schriftlich erfolgen


Wichtige Angaben sind hierbei deine Vertragsnummer, die Zählernummer und die Lieferadresse. Vorlagen findest Du dafür im Internet.



Tipp: Auch wenn es etwas aus der Mode ist, empfiehlt sich hier die Sonderkündigung per Fax an den Anbieter zu senden, denn dann erhältst Du eine Sendebestätigung und kannst im Falle eines Falles belegen, dass die Kündigung rechtzeitig eingegangen ist.



  • Vergleich vorher, ob es einen günstigeren/besseren Anbieter gibt 


Wenn staatliche Preiserhöhungen kommen, dann ziehen meistens alle Anbieter die Preise an.Das bedeutet: Informiere dich vorher, ob ein Wechsel überhaupt Sinn macht und du vom Sonderkündigungsrecht überhaupt Gebrauch machst. Häufig spielen in diesem Zusammenhang auch eventuelle Bonuszahlungen eine Rolle, die bei vorzeitiger Kündigung nicht mehr ausgezahlt werden. Häufig lohnt es sich dann, diesen Bonus noch mitzunehmen und erst dann zu kündigen.


Zum Abschluss hat Manuel Schlarmann noch einen Tipp: ”Kunden sollten vor allem bei den Jahresrechnungen einmal bewusst alles lesen und nachlesen, ob es hier irgendwo eine Preiserhöhung gibt, die auf den ersten Blick nicht sichtbar ist. Erst letzte Woche hatten wir einen Kunden aus Steinfeld, der sagte, dass der Preis noch der gleiche ist. Wenn man allerdings in die Berechnung geschaut hat, hat man eine “heimliche” Preiserhöhung entdeckt. Also bitte einmal vergleichen, ob das die gleichen Preise, wie für den vorherigen Abrechnungszeitraum sind.”


Wer sich um diese ganzen Dinge nicht kümmern möchte oder unsicher ist, ob der aktuelle Tarif noch gut ist, kann sich gerne bei dem jungen und engagierten Team von WechselGrün über die Homepage www.wechselgruen.de, per WhatsApp 0163/2496206 oder telefonisch unter 04443/6362680 einen kostenlosen Beratungstermin sichern.


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