Vereinsnachrichten

Jutta Recker-Meyer von Bode & Partner referierte über „Testament und Steuern für Senioren“

Datum: 15.11.2023

Die Rechtsanwältin und Steuerberaterin Jutta Recker-Meyer von der Kanzlei Bode & Partner erläuterte den Mitgliedern und Gästen der Senioren-Union des CDU-Stadtverbandes Dinklage bei Fetisch-Jordan das Erbrecht.


Zu Beginn erklärte sie die gesetzliche Erbfolge. Verwandte werden danach in hierarchische Ordnungsklassen zum Erblasser eingeteilt. Erben in einer höheren Ordnungsklasse schließen Verwandte in den nachfolgenden Ordnungen vom Erbe aus. Innerhalb einer Ordnung erben alle Abkömmlinge zu gleichen Teilen. Ist einer der Abkömmlinge bereits verstorben, erben dessen Abkömmlinge zu gleichen Teilen. Neben den Erben einer Ordnung erbt nur der überlebende Ehegatte nach dem Ehegattenerbrecht.


In einer Zugewinngemeinschaft erbt der überlebende Ehegatte nach dem Ehegattenerbrecht neben den Erben der ersten Ordnung die Hälfte, neben den Erben der zweiten Ordnung oder den erbberechtigten Großeltern mindestens Drei-Viertel, sonst alles. Danach erwähnte Frau Recker-Meyer die Steuerklassen des Erbrechts.


Wer mit der gesetzlichen Erbfolge oder mit der Gleichbehandlung der Abkömmlinge nicht einverstanden ist oder zusätzlich andere bedenken will, muss ein Testament verfassen. Es muss vollständig eigenhändig handschriftlich geschrieben und mit Vor- und Zunamen, Ort und Datum unterschrieben sein. Ehegatten können das Testament gemeinschaftlich verfassen. Der nicht schreibende Ehegatte muss dieses zusätzlich mit


Vor- und Zuname, Ort und Datum unterschreiben und sollte den Zusatz „Dies ist auch mein Wille“ hinzufügen. Alternativ kann man bei einem Notar ein Notarielles Testament verfassen. Frau Recker-Meyer empfiehlt, Testamente beim Amtsgericht Vechta zu hinterlegen.


Danach wurden Vor- und Nachteile des Berliner Ehegattentestaments und viele Besonderheiten von individuellen Testamenten in einer lebendigen Diskussion besprochen. Dabei wies Frau Recker-Meyer auch auf Pflichtteilsansprüche und die Steuergestaltung des Erb- und Schenkungsrechts hin. Alle Besucher bedankten sich bei Frau Recker-Meyer für die umfangreichen Ausführungen mit einem herzlichen Applaus.


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