ABATUS VermögensManagement

Matthias Krapp von ABATUS Vermögensmanagement erklärt, worauf Lebensversicherungskunden achten sollten

Datum: 18.03.2018

Redaktion

QUO VADIS, LEBENSVERSICHERUNG?! Fachmann Matthias Krapp von ABATUS Vermögensmanagement erläutert, worauf Lebensversicherungskunden jetzt achten sollten:


„Versprochen ist versprochen und ...“ Auf der Basis dieses Leitsatzes haben ca. 90 Millionen Bundesbürger in der Vergangenheit eine Lebensversicherung abgeschlossen. Und viele glauben immer noch, dass die versprochenen Garantien der Versicherer eingehalten werden. Die Praxis sieht leider schon heute ganz anders aus. Die Differenz zwischen den damaligen Berechnungen und den heutigen Auszahlungen ist in zahlreichen Fällen sehr groß. Menschen, die diese Sicherheit bei der Planung ihres Lebensabends, einer Immobilien- oder Unternehmens/Praxisfinanzierung genutzt haben, erleben immer häufiger eine herbe Enttäuschung oder eine erhebliche Unterdeckung in ihrer Finanzierung.


Immer mehr Versicherer entziehen sich zudem ihrer Verantwortung, die Versprechungen werden nicht mehr eingehalten. Stand Oktober 2017 wurden über zehn Millionen Lebensversicherungsverträge wie zum Beispiel von ERGO, Generali, Heidelberger Leben und ARAG in sogenannte Run-off-Gesellschaften transferiert, um sich den gegebenen Garantien zu entziehen und die eigenen Bilanzen aufzubessern. Weitere Versicherer befinden sind aktuell in der Prüfungsphase.  


ABER WELCHE ALTERNATIVEN HABEN SIE ALS VERSICHERUNGSKUNDE?


Bisher hatten die Inhaber von Lebensversicherungen die Möglichkeit, unrentable Versicherungen in ihrem Portfolio aufzulösen, zu verkaufen oder beitragsfrei zu stellen. Alle diese Varianten sind mit Einbußen verbunden. Seit 2016 gibt es eine, bislang kaum bekannte Alternative. Den Widerruf/die Rückabwicklung solcher Verträge. Im Jahre 2013 hat der EuGH und im Jahre 2016 der BGH festgestellt, dass im Zeitraum von 07/1994–12/2007 in den meisten Verträgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten sind. Die Versicherer selber gehen davon aus, dass 50 bis 60 Millionen Verträge davon betroffen sind. Viele Versicherer haben schon heute Rückstellungen in ihren Bilanzen gebildet. So hat z.B. die Hamburger Verbraucherzentrale empfohlen: „Nutzen Sie die Gunst der Stunde, um schlechte Policen ohne große Einbußen loszuwerden oder miese Verträge im Nachhinein aufzubessern.“


WELCHE AUSWIRKUNGEN KANN EIN WIDERRUF HABEN UND FÜR WELCHE VERTRÄGE IST DIES RELEVANT?


Grundsätzlich können alle Verträge betroffen sein, die in dem genannten Zeitraum abgeschlossen wurden. Es ist nicht relevant, ob diese Verträge noch bestehen oder vielleicht schon ausgelaufen oder gekündigt sind. Sollten die Unterlagen nicht mehr vorliegen, können wir dieses bis zu einem Zeitraum von maximal zehn Jahren rückwirkend für Sie noch einholen. Dies bedeutet für die Praxis, dass alle Verträge aus diesem Zeitraum von 07/1994–12/2007 überprüft werden sollten.


Ein PRAXISBEISPIEL:


Ein Lebensversicherungskunde hat 2001 eine Lebensversicherung abgeschlossen. Im Jahre 2014 wurden ihm 73.590 Euro ausbezahlt. Die ursprüngliche Prognose ging von fast 100.000 Euro aus. Uns wurde dieser Vertrag zur Prüfung vorgelegt. Eine darauf spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei hat eine Expertise erstellt und bei Widerruf hat dieser Mandant einen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 20.144 Euro. Dieser sehr zufriedene Mandant hat „natürlich“ den Widerruf in Auftrag gegeben, weil ihm im Vorfeld keinerlei Kosten entstehen und er keinerlei wirtschaftliches Risiko hat. Die anwaltlichen Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung getragen und im Falle des Erfolges bekommt der beauftragte Dienstleister eine Erfolgsbeteiligung in Höhe von 20% (netto). In der Finanztest-Ausgabe 08/2017 finden Sie einen ausführlichen Artikel über dieses Thema.


Ohne Hilfe von Profis haben Versicherungskunden jedoch kaum eine Chance, ihr Recht durchzusetzen, denn die rechtliche Prüfung können nur Juristen vornehmen, die Ansprüche können nur Mathematiker berechnen und die Versicherungen mauern, wenn dies nicht von Profis begleitet wird.


Sie haben Fragen zu dem Thema oder wünschen ein Gespräch? Dann senden Sie eine Nachricht an krapp@meine-vermoegensmanager.de


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