Bode & Partner mbB

Gute Beratung

Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatung und Notariat aus einer Hand: Die Partnergesellschaft Bode & Partner mbB betreut Privatpersonen und mittelständische Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Rechtsformen sowie Freiberufler. Ein eingespieltes Team aus 7 Steuerberatern, 4 Rechtsanwälten und einer Notarin sowie einer Vielzahl qualifizierter Fachangestellter legt großen Wert auf eine persönliche Beratung. Diese erfolgt durch einen festen Ansprechpartner, um eine dauerhafte, nachhaltige und erfolgreiche Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Die Sozietät, welche im Jahr 1982 gegründet wurde, wurde stetig um qualifizierte und engagierte Fachkräfte erweitert.

Die Mandanten werden in allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen betreut. Der Tätigkeitsbereich ist weitreichend. Er umfasst neben der Erstellung von Steuererklärungen die Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie die strategische Steuer- und Unternehmensberatung (insb. steuerliche Gestaltungsberatung, Unternehmensumstrukturierung und Nachfolgeberatung). Die Rechtsgebiete sind ebenso breit gefächert und unter anderem durch die Fachanwaltschaften in den Bereichen Arbeits-, Familien-, Verkehrs- und Medizinrecht belegt.

Entstanden ist ein Netzwerk, das fachübergreifend Früchte trägt und vor allem dem Mandanten zu Gute kommt. Steuerrechtliche, juristische oder notarielle Fragen können auf dem kurzen Dienstweg geklärt werden. Mit dem Spezialwissen und der Symbiose aus den Bereichen Steuern, Recht und Notariat werden Klienten aus dem Landkreis und der Region betreut.

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr
Freitag von 8 bis 12.30 Uhr

Kontaktdaten:

Steuerberater: 
Tel. 04443/9633-0
Fax 04443/9633-96
Mail: info@bode-und-partner.de

Rechtsanwälte: 
Tel. 04443/9633-50
Fax 04443/9633-70
Mail: anwalt@bode-und-partner.de

Notarin: Amtssitz Lange Straße 24, 49413 Dinklage
Tel. 04443/9633-64
Mail: notarin@bode-und-partner.de

Anschrift

Bode & Partner mbB

Rathausplatz 7

49413 Dinklage

www.bode-und-partner.de

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Andre Wilken schätzt den familiären Umgang in der Kanzlei Bode & Partner

21.01.2025

Andre Wilken schätzt den familiären Umgang in der Kanzlei Bode & Partner

„Wir haben hier einen sehr familiären Umgang und es herrscht eine gute Zusammenarbeit untereinander, wir helfen uns gegenseitig und – falls nötig – kann ich immer vom Wissen und den Erfahrungen meiner Kolleginnen und Kollegen profitieren.“  Das sagt Andre Wilken aus Lastrup, der seit 2022 der Kanzlei Bode & Partner angehört und sich dort sehr wohl fühlt. Nach dem Realschulabschluss in Lastrup besuchte Andre Wilken das Wirtschaftsgymnasium in Cloppenburg und erwarb das Abitur. Anschließend absolvierte er von 2016 bis 2019 ein Duales Studium der Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Steuern bei STFK in Löningen und erwarb dabei den Bachelor-Abschluss. Anschließend besuchte Andre Wilke ab Frühjahr 2020 den Master-Studiengang Finanzen, Rechnungswesen und Steuern in Göttingen und schloss diesen 2022 erfolgreich ab. Währenddessen sammelte der Lastruper weitere Erfahrungen als Werkstudent in einem Göttinger Steuerbüro. Als Steuerfachangestellter und Steuerassistent nahm Andre Wilken am 1. März 2022 seine Tätigkeit bei Bode & Partner auf. „An meinem ersten Tag gab es gleich ein Geburtstagsfrühstück von Werner Bode“, erinnert er sich gerne. Mittlerweile ist der 28-Jährige angestellter Steuerberater in der Kanzlei, denn im Mai 2022 begann der Lastruper beim in Springe ansässigen Lehrgangswerk Haas eine Weiterbildung zum Steuerberater. „Im Oktober 2023 war die schriftliche Prüfung, im Februar 2024 die mündliche Prüfung“, blickt er auf die erfolgreiche und intensive Zeit der Weiterbildung zurück. Andre Wilken besuchte während dieser Phase neben der Arbeit in der Kanzlei zahlreiche Online-Lehrgänge am Wochenende, einen Intensivlehrgang in Oldenburg und musste zahlreiche zum Teil sechsstündige Klausuren bestehen. Andre Wilken befasst sich unter anderen mit dem Erstellen von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen für private und gewerbliche Mandanten. „Die Bandbreite ist enorm. Es ist schon ein Unterschied, ob man eine Steuererklärung für einen privaten Mandanten erstellt oder einen Jahresabschluss für eine größere Gesellschaft. Ich finde alles reizvoll.“ Der Steuerberater schätzt an seiner Arbeit die Abwechslung, den Kontakt zu den Menschen - sei es am Telefon oder in persönlichen Gesprächen - sowie den Umgang mit Zahlen. Für die Zukunft sind bei Andre Wilken Spezialisierungen auf dem weiten Gebiet der Steuern nicht ausgeschlossen. In seiner Freizeit spielt Andre Wilken seit vielen Jahren das Tenorhorn im Musikverein Schnelten, zudem geht er gerne ins Fitnessstudio. In der Kanzlei hat er sich schnell etabliert und ist rasch eine feste Größe geworden. Auch im Kollegenkreis und bei der Geschäftsleitung sorgt seine Entwicklung für viel Freude. „Ich arbeite gerne bei Bode & Partner und möchte gerne langfristig in der Kanzlei tätig sein“, sagt Andre Wilken und freut sich auf viele weitere berufliche Jahre in Dinklage.

Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankungen von  Arbeitnehmern

31.05.2024

Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankungen von Arbeitnehmern

"Arbeitgeber müssen grundsätzlich ihre Mitarbeiter rechtzeitig, regelmäßig zu Beginn eines Jahres, auf Ihre noch offenen Urlaubsansprüche und den drohenden Verfall der Urlaubsansprüche hinweisen. Andernfalls verfällt der Urlaub nicht." Darauf weist Ludger Rohe von der Kanzlei Bode & Partner hin. Etwas anderes gilt nur, wenn der Mitarbeiter durchgehend das ganze Kalenderjahr über, also vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres, erkrankt ist. "Auch in diesen Fällen können nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts noch Urlaubsansprüche des Mitarbeiters aus der Zeit vor seiner Erkrankung bestehen. Diese Urlaubsansprüche kann der Mitarbeiter auch noch nach Ende des Arbeitsverhältnisses gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber durchsetzen und Urlaubsabgeltung beanspruchen", erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht und ergänzt: "Das ist vielen nicht bekannt." In einer Entscheidung aus dem Jahre 2009 hatte der Europäische Gerichtshof zunächst entschieden, dass bei Arbeitsunfähigkeit Urlaubsansprüche nicht verfallen, sondern diese aufaddiert werden. In einer weiteren Entscheidung aus dem Jahre 2011 hatte derEuropäische Gerichtshof dann aber seine Entscheidung insoweit eingeschränkt, dass die Urlaubsansprüche 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres verfallen. Soweit ein Mitarbeiter somit vom 01.01.2022 bis zum 31.03.2024 erkrankt ist, führt dies dazu, dass seinJahresurlaubsanspruch für das Jahr 2022 zum 31.03.2024 verfällt (also 15 Monate nach Ende des Jahres 2022). Wäre im vorgenannten Beispiel der Mitarbeiter bereits am 01.04.2020 erkrankt, wären also zum Zeitpunkt des 01.04.2024 die Urlaubsansprüche aus den Jahren 2021 und 2022verfallen. Es besteht allerdings der Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2020 noch, wenn der Arbeitgeber zum damaligen Zeitpunkt nicht auf den drohenden Verfall der Urlaubsansprüche hingewiesen hat. Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Hintergrund ist, dass der Mitarbeiter den Urlaub bei rechtzeitigem Hinweis des Arbeitgebers im Jahr 2020 auch vor der Erkrankung noch hätte nehmen können. Der Urlaub kann dann auch noch nach Ende der Erkrankung durch den Mitarbeiter in Anspruch genommen werden. "Der Urlaubsanspruch ist während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses als Freistellung von der Arbeitsleistung zu gewähren. Eine Abgeltung kommt erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung oder Aufhebungsvertrag) in Betracht. Insoweit wandelt sich mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses dann der Freistellungsanspruch in einen Entgeltanspruch, der gegen den Arbeitgeber durchgesetzt werden kann", beschreibt Ludger Rohe. "Wir hatten aktuell mehrere solcher Fälle, in denen wir unseren Mandanten helfen konnten. Interessierte beraten wir stets gerne zu diesem Thema", lädt der Fachmann ein, sich mit ihm in Verbindung zu setzen.  

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