19.01.2016
SEPA-Pflicht für ALLE ab dem 1. Februar 2016
Der bargeldlose Zahlungsverkehr erfolgt ab 1. Februar 2016 vollständig nach den europaweit einheitlichen Zahlverfahren der Single Euro Payments Area (SEPA). An diesem Tag enden die bisherigen, vom europäischen Gesetzgeber gewährten Übergangsfristen für Verbraucher, die während der letzten beiden Jahre neben den SEPA-Zahlverfahren auch noch die alten nationalen Verfahren anwenden konnten. Somit gilt bei Überweisungen und Lastschriften ab 1. Februar dieses Jahres ausschließlich die internationale Bankkontonummer IBAN (International Bank Account Number). Ab diesem Stichtag tritt zudem eine Vereinfachung in Kraft: Die internationale Bankleitzahl BIC (Business Identifier Code) ist nur noch bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Länder außerhalb der Europäischen Union beziehungsweise außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, zum Beispiel in die Türkei, anzugeben.
Die IBAN setzt sich in Deutschland aus bekannten Bestandteilen, die insgesamt 22 Zeichen umfassen, zusammen. Sie besteht aus einem internationalen Teil, dem zweistelligen Länderkennzeichen (in Deutschland „DE“) und einer zweistelligen Prüfziffer, sowie den ehemaligen nationalen Komponenten, der bisherigen nationalen Kontonummer und Bankleitzahl. Die Prüfziffer dient dazu, eventuelle Zahlendreher zu erkennen, um Fehlüberweisungen zu verhindern, und schafft so noch mehr Sicherheit für die Bankkunden. Ihre IBAN finden Verbraucher beispielsweise auf ihrer girocard oder ihren Kontoauszügen. Wer eine Rechnung begleichen muss, entnimmt die IBAN der Rechnung oder dem Briefbogen des Vertragspartners. Findet man diese Angaben dort nicht, sollte man den Vertragspartner danach fragen.
Die VR BANK Dinklage-Steinfeld eG hat die Kontodaten aller Kunden längst auf die SEPA-Zahlverfahren umgestellt. Dies erfolgte zum Beispiel für die Daueraufträge bereits Ende 2013 automatisch. Wer noch eine nicht SEPA-fähige Banking-Software im Einsatz hat, sollte sich kurzfristig mit dem Hersteller in Verbindung setzen. Alle Softwareprodukte der VR BANK Dinklage-Steinfeld eG sind seit Jahren fit für SEPA.
Kunden, die Online-Banking auf Smartphone oder Tablet betreiben, können mobile Banking-Apps wie etwa „VR-Banking“ oder „Online-Filiale+“ der VR BANK Dinklage-Steinfeld eG bequem nutzen. Seit Ende 2014 sind zudem sogenannte QR-Codes bei Überweisungen nutzbar. Diese Codes werden künftig immer häufiger auf Rechnungen oder Zahlscheinvordrucken zu finden sein. Sie enthalten analog zum Überweisungsbeleg relevante Zahlungsdaten wie Empfängername, IBAN, Zahlbetrag und Verwendungszweck. Die Nutzung des QR-Codes ist schnell, bequem und reduziert die Gefahr von Fehleingaben. Um eine Überweisung so zu tätigen, scannt man den QR-Code der Rechnung oder des Überweisungszahlscheines mit der entsprechenden Funktion in der Banking-App ein.
Fragen zur SEPA-Pflicht oder zum Online-Banking beantwortet gerne Patrik Arnold, Kundenberater für elektronische Bankdienstleistungen im Hause der VR BANK Dinklage-Steinfeld eG.
https://www.vr-bank-dinklage-steinfeld.de/sepa...