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Ein gutes Gefühl von Sicherheit: Alarmanlagen und Überwachungsanlagen von EP: Bahlmann – Langhorst GmbH

24.01.2016

Ein gutes Gefühl von Sicherheit: Alarmanlagen und Überwachungsanlagen von EP: Bahlmann – Langhorst GmbH

Einbrüche in Privat- und Geschäftsräume sind keine Seltenheit und geben den Opfern oft ein Gefühl von Schutz- und Kontrollverlust. Alarm- und Überwachungsanlagen schaffen Abhilfe. Häufig wirken entsprechende Installationen bereits im Vorfeld abschreckend. Versucht dennoch ein Unbefugter einzudringen, sorgt der ausgelöste Alarm dafür, dass das nicht unbemerkt bleibt. Überwachungsanlagen können im Zweifelsfall Bildmaterial als Beweismittel liefern. „Man kann schon für wenig Geld Garagentüren, Haustüren und ähnliches mit Bewegungsmeldern ausstatten, die bei Kontakt Alarm auslösen.“, erklärt Geschäftsführer Mario Langhorst. Die EP: Bahlmann - Langhorst GmH hat verschiedene Lösungen für Privatpersonen und kleinere gewerbliche Betriebe im Sortiment und nimmt auf Wunsch auch die Installation vor. „Wir haben auch fest verdrahtbare Anlagen im Angebot“, so Langhorst, „diese Lösungen sind wegen der nötigen Kabelverlegungen aber eher für Neubauten geeignet.“ Auch Überwachungsanlagen sind bei EP: Bahlmann – Langhorst GmbH erhältlich. Für die Videoüberwachung von Privat- oder Geschäftsräumen werden eine oder mehrere Kameras so installiert, dass sie bestimmte Bereiche abdecken. Die Aufnahmen werden entweder auf einem zugehörigen Recorder, dem PC oder einem anderen Server gespeichert. Das Angebot ist vielfältig. Einige Geräte senden, sobald die Kamera eine Bewegung aufzeichnet, eine entsprechende Info E-Mail oder SMS an das eigene Smartphone. Welches System im Individualfall am besten geeignet ist, klären Interessierte am besten im persönlichen Beratungsgespräch bei EP: Bahlmann – Langhorst GmbH. Bild/Text: Ischen-Lange...

SEPA-Pflicht für ALLE ab dem 1. Februar 2016

19.01.2016

SEPA-Pflicht für ALLE ab dem 1. Februar 2016

Der bargeldlose Zahlungsverkehr erfolgt ab 1. Februar 2016 vollständig nach den europaweit einheitlichen Zahlverfahren der Single Euro Payments Area (SEPA). An diesem Tag enden die bisherigen, vom europäischen Gesetzgeber gewährten Übergangsfristen für Verbraucher, die während der letzten beiden Jahre neben den SEPA-Zahlverfahren auch noch die alten nationalen Verfahren anwenden konnten. Somit gilt bei Überweisungen und Lastschriften ab 1. Februar dieses Jahres ausschließlich die internationale Bankkontonummer IBAN (International Bank Account Number). Ab diesem Stichtag tritt zudem eine Vereinfachung in Kraft: Die internationale Bankleitzahl BIC (Business Identifier Code) ist nur noch bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Länder außerhalb der Europäischen Union beziehungsweise außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, zum Beispiel in die Türkei, anzugeben. Die IBAN setzt sich in Deutschland aus bekannten Bestandteilen, die insgesamt 22 Zeichen umfassen, zusammen. Sie besteht aus einem internationalen Teil, dem zweistelligen Länderkennzeichen (in Deutschland „DE“) und einer zweistelligen Prüfziffer, sowie den ehemaligen nationalen Komponenten, der bisherigen nationalen Kontonummer und Bankleitzahl. Die Prüfziffer dient dazu, eventuelle Zahlendreher zu erkennen, um Fehlüberweisungen zu verhindern, und schafft so noch mehr Sicherheit für die Bankkunden. Ihre IBAN finden Verbraucher beispielsweise auf ihrer girocard oder ihren Kontoauszügen. Wer eine Rechnung begleichen muss, entnimmt die IBAN der Rechnung oder dem Briefbogen des Vertragspartners. Findet man diese Angaben dort nicht, sollte man den Vertragspartner danach fragen. Die VR BANK Dinklage-Steinfeld eG hat die Kontodaten aller Kunden längst auf die SEPA-Zahlverfahren umgestellt. Dies erfolgte zum Beispiel für die Daueraufträge bereits Ende 2013 automatisch. Wer noch eine nicht SEPA-fähige Banking-Software im Einsatz hat, sollte sich kurzfristig mit dem Hersteller in Verbindung setzen. Alle Softwareprodukte der VR BANK Dinklage-Steinfeld eG sind seit Jahren fit für SEPA. Kunden, die Online-Banking auf Smartphone oder Tablet betreiben, können mobile Banking-Apps wie etwa „VR-Banking“ oder „Online-Filiale+“ der VR BANK Dinklage-Steinfeld eG bequem nutzen. Seit Ende 2014 sind zudem sogenannte QR-Codes bei Überweisungen nutzbar. Diese Codes werden künftig immer häufiger auf Rechnungen oder Zahlscheinvordrucken zu finden sein. Sie enthalten analog zum Überweisungsbeleg relevante Zahlungsdaten wie Empfängername, IBAN, Zahlbetrag und Verwendungszweck. Die Nutzung des QR-Codes ist schnell, bequem und reduziert die Gefahr von Fehleingaben. Um eine Überweisung so zu tätigen, scannt man den QR-Code der Rechnung oder des Überweisungszahlscheines mit der entsprechenden Funktion in der Banking-App ein. Fragen zur SEPA-Pflicht oder zum Online-Banking beantwortet gerne Patrik Arnold, Kundenberater für elektronische Bankdienstleistungen im Hause der VR BANK Dinklage-Steinfeld eG.  https://www.vr-bank-dinklage-steinfeld.de/sepa...

Was heißt eigentlich Fahrzeuganprallversicherung?

18.01.2016

Was heißt eigentlich Fahrzeuganprallversicherung?

Was ist eine Fahrzeuganprallversicherung? Die Fachleute von der Öffentlichen Versicherung Brockhaus klären auf. Verursacht ein Fahrer mit seinem Kraftfahrzeug einen Schaden an einem fremden Gebäude, ist eine Wiederherstellung zum Zeitwert durch die gesetzliche Haftpflicht des Fahrzeughalters gedeckt. Eine Differenz zum Neuwert trägt der Gebäudeeigentümer in diesem Fall allerdings selbst. Noch unangenehmer wird es für ihn, wenn der Verursacher sich unerlaubt entfernt und nicht festzuhalten ist. Dann trägt er die Instandsetzungskosten allein. In der Industrieversicherung wurde die Möglichkeit, das Sachversicherungsrisiko „Fahrzeuganprall“ abzusichern, schon lange angeboten. Mittlerweile steht diese Möglichkeit in den aktuellen Gebäudeversicherungen, aber auch Privat- und Firmenkunden zur Verfügung. Bis zu einer vereinbarten Höhe können für einen Gebäudeeigentümer Schäden nach einer Kollision durch Kraftfahrzeuge in Gebäudeversicherungen mitversichert werden. Kollisionsschäden am eigenen Gebäude durch fremde Fahrzeuge gelten dann bis zur vereinbarten Höhe für den Gebäudeeigentümer versichert. Versichert ist die unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung durch den direkten Kontakt von Fahrzeugen, aber auch von deren Teilen oder Ladung. Unser Tipp: Es empfiehlt sich, die eigene Gebäudeversicherung auf den vereinbarten Umfang zu überprüfen oder durch eine Umstellung auf eine aktuelle Gebäudeversicherung die möglichen Kosten eines zwar seltenen, aber durchaus vorkommenden Ereignisses zu minimieren. Text: Öffentliche Versicherungen...

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